Neues Produktsicherheitsgesetz mit Folgen für Planer und Hersteller kraftbetätigter Fenster

     
 

Im Bundesgesetzblatt vom 11. November 2011 wurde das „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) verkündet. Es löste mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab. Das neue Gesetz betrifft auch Planer, Errichter und Instandhalter kraftbetätigter Fenster. Die ZVEI-Akademie für Sicherheitssysteme bietet eine entsprechende Schulung an.

Neues Produktsicherheitsgesetz mit Folgen für Planer und Hersteller kraftbetätigter Fenster
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Wie das bisherige GPSG gilt auch das ProdSG für fast alle Produktarten und somit auch für kraftbetätigte Fenster, die als Öffnungen zur Rauchableitung in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie zur natürlichen Gebäudelüftung seit Jahrzenten tausendfach in Deutschland verbaut werden. Eine Besonderheit hierbei ist, dass mit einem Antriebssystem ausgerüstete Fassaden- oder Dachelemente hinsichtlich ihres Inverkehrbringens rechtlich unter die Maschinenverordnung fallen. Diese tritt unter der Bezeichnung „9. ProdSV“ gleichzeitig mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz in Kraft und setzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG weiterhin in nationales deutsches Recht um.

Wie bereits durch das GPSG entstehen auch durch das neue ProdSG Verpflichtungen in der gesamten Prozesskette. Bei kraftbetätigten Fenstern sind in der Praxis insbesondere Planer, Errichter und Instandhalter betroffen, die hinsichtlich des möglichen Gefährdungspotenzials Schutzmaßnahmen planen und umsetzen müssen.

So muss eine notwendige Risikobeurteilung für kraftbetätigte Fenster bereits durch den Architekten bzw. Fachplaner in der Planungsphase beginnen. Dabei müssen unter anderem die Einbaulage der kraftbetätigten Elemente, die zukünftige Nutzung der Räume und auch die Steuerung der Rauchabzugs- und Lüftungsklappen berücksichtigt werden. Entsprechend sind die Schutzmaßnahmen zur Minderung von Risiken festzulegen. Der Hersteller oder Errichter, der die kraftbetätigten Fenster in den Verkehr bringt bzw. bereitstellt – dies kann auch ein Fenster- oder Metallbauer sein – muss dafür Sorge tragen, dass entsprechende Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt worden sind, wenn das Gebäude bezugsfertig ist. Darüber hinaus hat er eine EG-Konformitätserklärung auszustellen und ein CE-Typenschild am kraftbetätigten Fenster anzubringen. Instandhalter haben bei Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen zu beachten, dass wesentliche Veränderungen im Sinne des ProdSG rechtlich wiederum als Inverkehrbringen anzusehen sind.

Ergänzend gelten auch weiterhin die Anforderungen an Betreiber öffentlicher Gebäude und diejenigen für Arbeitgeber in Betriebsstätten hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Bei Nichtbeachtung der sich aus dem ProdSG ergebenden Verpflichtungen bestehen für alle zuvor genannten beteiligten Personen Haftungsrisiken, deren Auswirkungen und Tragweite heute noch nicht absehbar sind.

Das neue Gesetz übernimmt die Bestimmungen des bisherigen GPSG hinsichtlich der Bußgeld- und Strafvorschriften, formuliert diese teilweise neu, nimmt neue Tatbestände auf und erhöht den Bußgeldrahmen. Strafbewehrt sind unter anderem die Zuwiderhandlungen gegen die CE-Kennzeichnungsvorschriften. Daneben gelten für solche Produkte, da sie ihrer Zweckbestimmung nach als Bauprodukte einzustufen sind, auch die Bestimmungen des Bauproduktegesetzes (BauPG) im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Anbringung des CE-Kennzeichens und die dortigen Strafbestimmungen im Falle von Zuwiderhandlungen.

Es ist unerlässlich, die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und das notwendige Fachwissen zu erwerben, um mögliche Gefährdungspotenziale richtig beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen zu können. Eine entsprechende Ausbildung wird mittlerweile von verschiedenen Institutionen und Fortbildungsstätten am Markt angeboten, unter anderem auch von der ZVEI-Akademie für Sicherheitssysteme, die bereits seit Anfang 2011 einen Lehrgang „Sachkundige Person für kraftbetätigte Fenster“ anbietet und durchführt.

Quelle: ZVEI

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